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Arbeiten im Homeoffice: Tipps für Arbeitgeber

Homeoffice gehört nach wie vor zum Arbeitsalltag vieler Mitarbeitenden. Während zwar viele auf eine baldige Rückkehr ins Büro hoffen, werden sich flexible Arbeitsmodelle künftig weiter etablieren. Helvetia erklärt, was Arbeitgeber dabei rund um Versicherungen beachten müssen.

20. April 2021, Text: Sandra Biraghi, Foto: iStock

Richtig versichert im Homeoffice: Tipps für Arbeitgeber
Neue Arbeitsformen wie Homeoffice haben Einfluss auf den Versicherungsschutz. Helvetia erklärt, was Arbeitgeber beachten müssen.

Nach rund einem Jahr teilweisem oder zuweilen sogar vollständigem Homeoffice besteht bei vielen Mitarbeitenden der Wunsch, bald wieder regelmässig ins Büro zurückzukehren und sich vor Ort mit Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen auszutauschen. Dennoch zeichnet sich ab: Eine vollständige Rückkehr ins Büro muss nicht sein, und viele Arbeitnehmer können sich vorstellen, weiterhin teilweise von zu Hause aus zu arbeiten. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie sich künftig auf flexible und ortsunabhängige Arbeitsmodelle einstellen müssen. Ein guter Zeitpunkt also, sich längerfristig Gedanken rund um den Versicherungsschutz im Home- und Flexoffice zu machen.

Vereinbarungen treffen

Arbeitgeber, die Homeoffice ermöglichen, sollten ihr Arbeitsreglement überprüfen und nötigenfalls anpassen. Zudem sollten individuelle Vereinbarungen getroffen werden bezüglich der zur Verfügung gestellten Geräte und den zeitlichen Umfang von Homeoffice. Mitarbeitende verpflichten sich, einen Arbeitsplatz zuhause einzurichten, der ungestörtes Arbeiten erlaubt, und stellen ihre Erreichbarkeit sicher.

Sozialversicherungen

Bei den Sozialversicherungen ändert sich für Arbeitnehmende mit Wohnsitz und Arbeitsort in der Schweiz nichts. Grenzgänger müssen hingegen darauf achten, nicht mehr als 25 Prozent Homeoffice zu leisten. Sonst sind sie dem Sozialversicherungssystem ihrer Heimat unterstellt.

Unfallversicherung

Wer zu Hause arbeitet, ist in den Räumen, die zur Arbeit genutzt werden, wie in der Firma gegen Unfall versichert. Beträgt das Arbeitspensum mehr als acht Stunden pro Woche, sind Unfälle über die Nichtbetriebsunfallversicherung auch ausserhalb dieser Räume gedeckt.

Verlust oder Schaden mobiler Geräte: Geschäftsversicherung prüfen!

Diebstahl oder Schäden an Arbeitsgeräten wie Laptops oder Handys sind bei aller Vorsicht schnell passiert. Zu beachten ist, dass die private Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung hier nicht zahlt, da die Geräte nicht dem Arbeitnehmer gehören. Diese Geräte fallen normalerweise unter die Geschäftsversicherung des Arbeitgebers. Allerdings gilt diese Versicherung oft nur an der Firmenadresse. Zusammen mit dem Versicherungsexperten sollte der Arbeitgeber daher prüfen, ob die aktuelle Versicherungsdeckung auch ausserhalb gilt, oder ob Zusatzversicherungen sinnvoll sind.

Datenschutz und Cyber-Risiken

Arbeitgeber müssen die nötigen Vorkehrungen treffen, dass der Datenschutz und die Datensicherheit auch bei Homeoffice sichergestellt sind. Um sich vor finanziellen Folgen oder Schäden durch Datenmanipulation oder Datenverlust zu schützen, sind sie mit einer Cyber-Versicherung gut beraten. Mitarbeitende können nur zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie nachweisbar fahrlässig gehandelt haben.

Ratgeber im Regionalfernsehen

In der Sendung Geld Spezial KMU geben Experten von Helvetia Auskunft zu Versicherungsthemen rund ums Arbeiten im Homeoffice:

Geschäftsversicherung KMU

Ob für Firmengründer, Selbständige oder Inhaber eines Betriebs – mit der Geschäftsversicherung KMU können Sie Ihre Versicherung ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen.