Per 1. Januar 2024 hat der Bundesrat die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes von 1.00% auf 1.25% beschlossen.
Seit dem Jahr 2000 werden bei allen dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtungen Beiträge für den Sicherheitsfonds erhoben. Die Beitragssätze für das Jahr 2025 sind wie folgt festgesetzt worden:
Die Beiträge für das Jahr 2024 werden per 30. Juni 2025 fällig.